Naher Osten

Gemeinsame Erklärung zum humanitären Zugang nach Gaza und zum Registrierungsgesetz für internationale NGOs

Diplomatische Erklärung vom 8. Juni 2026

(19. Juni 2026) (CH-S) Die humanitäre Lage im palästinensischen Gazastreifen ist dramatisch. Zu dieser Einschätzung kommt das Aussendepartement in Bern. In einer gemeinsamen Erklärung mit den Aussenministern von 19 Staaten bringt die Schweiz ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck.

Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen sei weiterhin stark eingeschränkt, hiess es am Montagabend (8. Juni 2026) auf der Homepage des «Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten» (EDA). So befinde sich, gemäss den Vereinten Nationen, beispielsweise das öffentliche Gesundheitssystem praktisch im Zusammenbruch: Von den 36 Spitälern sei keines vollständig funktionsfähig, und nur die Hälfte gelte noch als teilweise funktionsfähig.

Rund 1,7 Millionen Menschen seien vertrieben worden, so das EDA. Aufgrund unzureichender Abfallentsorgungssysteme seien die vertriebenen Familien zunehmend auch von Hautinfektionen und weiteren Krankheiten betroffen.

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Wir, die unten aufgeführten Unterzeichner, bringen unsere tiefe Besorgnis über die katastrophale humanitäre Lage zum Ausdruck, die in Gaza weiterhin herrscht. Die Hilfslieferungen nach Gaza sind sowohl quantitativ als auch qualitativ nach wie vor völlig unzureichend, während fast die gesamte Bevölkerung auf lebensrettende Hilfe angewiesen ist.

Die jüngste Entscheidung des Israelischen Obersten Gerichtshofs, die Berufung der Internationalen Nichtregierungsorganisationen (INGOs) gegen das Registrierungsgesetz zurückzuweisen, ist äusserst besorgniserregend. Das Registrierungsgesetz wird die Handlungsfähigkeit der Internationalen Nichtregierungsorganisationen (INGOs) in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschliesslich Ostjerusalem, beeinträchtigen und stark einschränken. Wir fordern Israel erneut nachdrücklich auf, das Registrierungsgesetz in seiner derzeitigen Form nicht umzusetzen.

INGOs sind ein wesentlicher Bestandteil der humanitären Hilfe und arbeiten mit palästinensischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und den Vereinten Nationen zusammen, um einen bedeutenden Teil der grundlegenden Dienstleistungen in Bereichen wie Wasserversorgung, Sanitär- und Hygieneeinrichtungen, Feldlazarette, Bildung, Ernährung und Minenräumung bereitzustellen. Es handelt sich um professionelle, transparente Organisationen, die eine unverzichtbare Rolle bei der Bereitstellung prinzipientreuer humanitärer Hilfe spielen und für den frühen Wiederaufbau, die Wiederaufbaumassnahmen sowie die Umsetzung der Resolution 2803 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen von entscheidender Bedeutung sind. Ihre Arbeit ist entscheidend für das Überleben und das Wohlergehen der Palästinenser in Gaza und im Westjordanland, einschliesslich Ostjerusalem.

Das Registrierungsgesetz für internationale Nichtregierungsorganisationen ist Teil eines umfassenderen Musters restriktiver Massnahmen. Begrenzte Öffnungs- und Betriebszeiten der Grenzübergänge, Einfuhrbeschränkungen für als Dual-Use-Güter geltende lebenswichtige Produkte und andere bürokratische Hindernisse schränken die dringend benötigte humanitäre Hilfe ein, die erforderlich ist, um den enormen Bedarf vor Ort zu decken.

Wir erkennen zwar die Sicherheitsbedenken des Staates Israel an, fordern jedoch Israel, die Besatzungsmacht in Gaza und im Westjordanland, einschliesslich Ostjerusalem, auf, seinen Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht nachzukommen. Der Zugang für humanitäre Hilfe ist nicht verhandelbar. Alle international anerkannten humanitären Organisationen – die internationalen Nichtregierungsorganisationen, die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie UN-Organisationen einschliesslich des UNRWA – müssen ihre lebenswichtige Arbeit ungehindert ausüben können.

Israel ist verpflichtet, unverzüglich die sichere, rasche und ungehinderte Lieferung humanitärer Hilfe an die Zivilbevölkerung zu gewährleisten und zu erleichtern sowie von jeglichen Massnahmen abzusehen, die die Bereitstellung dieser Hilfe in irgendeiner Weise behindern würden, einschliesslich der von humanitären Organisationen geleisteten Hilfe.

Unterzeichner:
Australien, Belgien, Dänemark,
EU-Kommissarin für Gleichstellung, Katastrophenvorsorge und Krisenmanagement (Lahbib), Estland, Frankreich, Finnland, Island, Irland,
Italien, Japan, Luxemburg, die Niederlande,
das Vereinigte Königreich, Norwegen, Polen, Portugal, die Slowakei, Spanien, Schweden
und die Schweiz.

Quelle: https://www.government.nl/documents/2026/06/08/joint-statement-on-humanitarian-access-in-gaza-and-the-registration-law-affecting-ingos, 8. Juni 2026

(Übersetzung «Schweizer Standpunkt»)

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