Schweiz

«Sanktionen gegen Jacques Baud»

Offener Brief an Herrn Bundespräsident Guy Parmelin, verfasst vom «Internationalen Friedensforschungsinstitut in Genf» (GIPRI)

Herr Bundespräsident Guy Parmelin
Kommunikationsdienst SG-DEFR
Bundeshaus Ost
3003 Bern
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Genf, den 25. Juni 2026

Sanktionen gegen Jacques Baud

Sehr geehrter Herr Bundespräsident

Meine Kollegen vom Internationalen Friedensforschungsinstitut in Genf (GIPRI) und ich machen Sie hiermit ausdrücklich auf den Fall des pensionierten Oberst a.D. Jacques Baud aufmerksam.

Oberst Jacques Baud ist Gegenstand direkter (durch die EU) und indirekter (durch die UBS) Sanktionen, die gegen mehrere Grundsätze und Rechtsvorschriften verstossen, denen sich die Schweiz verpflichtet hat: Frieden, Gerechtigkeit, Völkerrecht, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Neutralität.

Die Sache des Friedens ist der Hauptgrund für die Beziehung, die unser Institut zu Jacques Baud unterhält. In seinem Vorwort des 2020 erschienenen Buches «Gouverner par les Fake-News» [Mit Hilfe von Fake News regieren] schreibt der Oberst: «Meinen Aufzeichnungen und Analysen gemäss, die ich in 35 Jahren im Bereich der internationalen Sicherheit auf drei Kontinenten im Dienste der Sicherheit und des Friedens in nationalen und internationalen Rahmenbedingungen erstellt habe, hätten diese rund 470 000 Menschenleben retten können. […] Das nennt man den ‹tiefen Staat› oder den ‹permanenten Staat›: eine Bürokratie, die für sich selbst lebt und danach strebt, ihre eigenen Interessen auf Kosten des Allgemeinwohls zu befriedigen.»

Das friedliche Ziel von Oberst Baud steht im krassen Gegensatz zu den kriegerischen Haltungen, die klassischerweise unter dem Deckmantel der Verteidigung gegen einen vermeintlich bedrohlichen Feind getarnt sind, wie Anne Morelli in ihrem Buch «Principes élémentaires de la propagande de guerre» [Grundprinzipien der Kriegspropaganda] darlegt. Die Schweiz hat jedoch den Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, der für das Land am 18. September 1992 in Kraft getreten ist.1 Wir müssen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger an die Artikel 19 und 20 dieses Paktes erinnern. Artikel 19 besagt, dass niemand wegen seiner Meinungen verfolgt werden darf, und bekräftigt das Recht auf freie Meinungsäusserung, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht. Artikel 20 legt fest, dass «jede Kriegspropaganda gesetzlich verboten ist». Artikel 19 orientiert sich an Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Der Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 15. Dezember 2025 bezüglich Jacques Baud zielt auf dessen Analysen und Meinungen ab.2 «Er fungiert als Sprachrohr der pro-russischen Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, indem er beispielsweise der Ukraine vorwirft, ihre eigene Invasion inszeniert zu haben, um der NATO beizutreten.»

Das Beispiel ist besonders unpassend gewählt, da Jacques Baud mit diesem Satz einen ukrainischen Verantwortlichen zitierte, der Präsident Selenskyj nahesteht. Der Eifer, den der französische Aussenminister Jean-Noël Barrot gegenüber Jacques Baud an den Tag legt, spiegelt die Haltung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron wider,3 der so wenig Wert auf Diplomatie legt, dass er ein für seine Qualität bekanntes französisches Diplomaten-Korps aufgelöst und das Verteidigungsministerium in ein Militärministerium umbenannt hat.

Diese Entscheidung der EU wurde trotz der Regeln getroffen, die für einen Rechtsstaat gelten, der die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative vorschreibt. In einem Rechtsstaat (was die EU nicht ist) obliegen Sanktionen einem unparteiischen Richter im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, das eine kontradiktorische Verhandlung umfasst, bei der der Angeklagte von einem Anwalt vertreten wird. Zwei Juristen hatten bereits vor der Entscheidung gegen Jacques Baud ein Gutachten zu ähnlichen Fällen abgegeben.4

Was den Kern des Konflikts um die Ukraine betrifft, so berufen sich die USA, die EU und ihre Verbündeten auf Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta, um den Einmarsch Russlands auf ukrainisches Territorium zu verurteilen. Das ist unbestreitbar. Dennoch sollte man den ersten Absatz von Artikel 1 nicht ausser Acht lassen, der dazu aufruft, «wirksame kollektive Massnahmen zu ergreifen, um Bedrohungen des Friedens zu verhindern und abzuwenden».

Doch die westlichen Länder sind den wiederholten Forderungen der russischen Behörden nach kollektiver Sicherheit – von Gorbatschow über Medwedew bis hin zu Putin – nie nachgekommen. Sie haben ihre Sicherheitsvorstellungen auf eine Ausweitung der Nato in die Nähe Russlands gestützt. Auf der Website des russischen Aussenministeriums sind die russischen Vorschläge vom Dezember 2021 zu finden, also zwei Monate vor der Überschreitung der Grenze.5

Ohne die beiden in der russischen Erklärung erwähnten Dokumente vorzuzeigen oder zu erörtern, haben die westlichen Staats- und Regierungschefs und ihre Medien diese zu Unrecht als Ultimatum bezeichnet. Die Minsker Verträge waren durch die Resolution 2202 des Sicherheitsrats vom 17. Februar 2015 bestätigt worden. Wer hat sich um deren Umsetzung gekümmert? Wer erwähnt die gewaltsame Unterdrückung der russischsprachigen Bevölkerung im Donbass durch Kiew seit 2014 und deren Opfer? Neutralität und Unparteilichkeit erfordern es, alle Facetten eines Konflikts zu berücksichtigen.

Darüber hinaus, Herr Präsident, würden die Beziehungen zwischen der Eidgenossenschaft und der EU davon profitieren, wenn sie durch die helvetische Kultur bereichert würden. Das Buch von Guy Mettan, «Le Continent perdu» [Der verlorene Kontinent], liefert nützliche Anhaltspunkte.

Das, Herr Bundespräsident, sind die Gründe des Genfer Friedensforschungsinstituts, das bereits seit mehr als vierzig Jahren besteht, sich an Sie zu wenden. Unser Einsatz ist nicht nur theoretischer Natur. Im Jahr 2006 beauftragte uns die Eidgenossenschaft auf Vorschlag des Botschafters in Teheran, Philippe Welti, mit einer Vermittlungsmission zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran – eine Mission, die sich als erfolgreich erwies.

Unser Motto ist das der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die 1969 den Friedensnobelpreis erhielt und ihren Sitz in Genf hat: Si vis pacem, cole justiciam [Wenn du Frieden willst, pflege die Gerechtigkeit].

Diesem Schreiben legen wir das GIPRI-Heft Nr. 11/2021 bei: «Welche Wege zum Frieden?» Es enthält die Tagungsberichte des Kolloquiums von 2021 in Genf, bei dem im Beisein von Oberst Jacques Baud der hundertste Jahrestag der Gründung des Völkerbundes begangen wurde.

Wir danken Ihnen für die Aktivitäten, die Sie zugunsten von Jacques Baud ergreifen möchten, einem von der Neutralität geprägten Schweizer Bürger, der sich der Sache des Friedens zwischen den Völkern verschrieben hat und zu einer Symbolfigur geworden ist.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dr. Gabriel Galice, Präsident des GIPRI, Professor am «Centre d’Etudes Diplomatiques et Stratégiques», Paris

Gilles-Emmanuel Jacquet, Vizepräsident des GIPRI, Professor an der «Geneva School of Diplomacy»

Chantal Peschoux, Rechnungsführerin des GIPRI

Guy Mettan, Abgeordneter im Genfer Grossen Rat

Dr. Alfred de Zayas, Jurist, Professor an der Geneva School of Diplomacy

Philippe Stroot, ehemaliger Sprecher der WHO

Kontaktadresse: GIPRI, c/o Guy Mettan, Clos Mallet-du-Pan 6, 1208 Genf. gabriel.galice@gipri.ch

(Übersetzung «Schweizer Standpunkt»)

1 https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/750_750_750/fr

2 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/FR/TXT/PDF/?uri=CELEX:32025D2572

3 https://www.intelligenceonline.fr/europe-russie/2025/03/31/emmanuel-macron -der-Präsident-der-Spione-liebte,110404612-evg

4 https://bsw-ep.eu/wp-content/uploads/Rechtsgutachten_Sanktionen_gegen_natuerliche_Personen_BSW_von_der_Schulenburg_Firmenich.pdf

5 https://mid.ru/en/foreign_policy/news/1790809/

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