Generalangriff auf das Privateigentum durch Staat und Banken

von Prof. Dr. Eberhard Hamer, Deutschland*

1. Die Enteignungsgefahren bei monetären Vermögenswerten

(20 Juni 2025) «Geld» ist definitionsgemäss ein Vermögenswert, welchen wir als Tauschmittel und für die Werterhaltung suchen.

Eberhard Hamer.
(Bild zvg)

Das war früher tatsächlich der Fall, als Edelmetallmünzen aus Gold, Silber oder Kupfer nicht nur den darauf verzeichneten Geldwert, sondern auch Sachwert hatten – wie zum Beispiel der Krügerrand aus Gold oder die 5-D-Mark-Stücke aus Silber.

Gold und Silber sind aber schwer, deshalb in grösseren Summen oft problematisch zu transportieren und zu sichern.

Zum Papiergeld wurde die Währung dann durch Geldscheine, welche die Münzen ersetzten. Sie waren leichter zu halten, transportieren und aufzubewahren als Münzen und wurden doch münzengleich im Wert im Verkehr betrachtet, weil sie jederzeit gegen den aufgedruckten Münzenbetrag einwechselbar waren. Garant des Wertes war der Staat oder die staatliche Zentralbank, bei der FED zum ersten Mal eine private Zentralbank.

Die «Golddeckungspflicht» der Geldscheine endete 1971 in den USA und danach überall im Dollar-Imperium durch Präsident Nixon. Seitdem ist der Dollar und sind die westlichen Währungen nicht mehr gold- oder metallgesichert, sondern haben materiell nur noch den Papierwert. Alles andere ist Glaube und Vertrauen an eine Einlösung durch das Bankensystem.

«Deutschland 1923 Hyperinflation – bald wieder?» (Bild zvg)

Die Tauschfunktion des Geldes ist zwar durch Geldscheine gewachsen, die Wertaufbewahrungsfunktion dagegen schwand mehr und mehr. Die Zentralbanken haben nämlich die Geldmenge nicht im Verhältnis zur Gütermenge konstant gehalten (Währungsstabilität), sondern hemmungslos vermehrt (inflationiert) und mit der Geldvermehrung den Wert der Geldeinheiten vermindert. Allein der Euro hat in 25 Jahren durch hemmungslose Vermehrung seinen Wert um 55 % verloren.

Weil es keinen Stabilitätsanker für unsere Währung mehr gibt, wird sie also ständig vermehrt und verliert ständig an Wert.

Dennoch vertrauen die Menschen der Währung, weil sie den Wertverlust nicht merken bzw. erst an den steigenden Güterpreisen fühlen.

Das Geld wird auch durch Kredite und Schulden vor allem der Staaten vermehrt. Die USA haben inzwischen Schulden von 36 Billionen Dollar angesammelt, die EU (ohne alle Steuereinnahmen) sogar über 3 Billionen Euro. Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland ebenso.

Wir haben also von ungetreuen Staaten und Zentralbanken Geldmengen schaffen lassen, welche nie mehr in den Währungskreislauf zurück könnten, ohne diesen zu sprengen, haben die Möglichkeit eines Rückweges zu einer ordentlichen Währung durch Einsparen oder Steuererhöhungen längst hinter uns gelassen (point of no return) und eine Inflationsmaschine in Gang gesetzt, die sich in den nächsten Jahren immer schneller drehen (galoppierende Inflation) und unweigerlich im Wert zusammenfallen (Crash) wird.

Die Geldmengenvermehrer (Staaten und Banken) betrügen und enteignen also die Geldwertbesitzer kontinuierlich durch Geldvermehrung (Inflation) und dadurch einen sinkenden Geldwert.

2. Wertpapiere

Um der schleichenden Geldentwertung durch die Geldmengenvermehrung und Inflation zu entgehen, legen viele Menschen ihr Geld in monetären Werten an.

  • Wer für sein Geld private oder Staatsanleihen kauft, bekommt dafür Zinsen und damit einen gewissen Gegenwert für den schwindenden Geldwert. Das ist rentabel, wenn die Zinsen abzüglich ihrer Steuern höher sind als der Wertverlust der Anleihepapiere jährlichWer allerdings glaubt, er habe mit den Anleihepapieren noch Eigentum, der irrt. Er hat nur noch Ansprüche gegen seine Bank, welche ihm diese Anleihen verkauft hat und die Bank wiederum weitere Ansprüche gegen die Schuldner der Anleihenpapiere.
  • Je internationaler das Eigentumsrecht am Geld durch die Anleihen auf Herausgabeansprüche aufgeteilt ist, desto schwieriger ist die Position des ursprünglichen Anleihegläubiger, sein Geld je wiederzusehen.
  • Beispiel: Eine Stiftung hatte russische Staatsanleihen, die sie als sicher ansah, weil ihr der russische Staat sicher schien. Inzwischen aber haben die USA und die EU verfügt, dass russische Anleihen beschlagnahmt werden sollten. Sie sind also weg, durch von der Leyen und Komplizen gestohlen und für den Anleihegläubiger nicht mehr erreichbar.
  • Selbst die von Russland weiter gezahlten Zinsen werden von der Diebesbande unterschlagen und für Ukraine-Finanzierungen verwandt. Inzwischen streiten sich sogar Trump, von der Leyen und die Ukraine, von wem und wie die 300 Milliarden beschlagnahmten Russengelder verwendet werden sollen. Diebe streiten sich um die Beute, der Dumme sind nicht die Russen, sondern die weltweiten Anleihegläubiger, die voraussichtlich alles verlieren.
  • So ist durch die Beschlagnahme des Russenvermögens zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg wieder das internationale Eigentumsrecht an Finanzvermögen gebrochen worden und so die Eigentums-Basis des gesamten internationalen Finanzverkehrs und internationaler Investitionen und Kredite angegriffen worden.
  • Wer jetzt noch Anleihen kauft, muss damit rechnen, dass irgendwelche mächtigen Täter in der Welt dieses monetäre Vermögen beschlagnahmen und an ihre Freunde verteilen, jedenfalls dem Anleihegläubiger auf immer stehlen. Der Anleihegläubiger bekommt sein Geld nicht mehr von der Bank, weil die Papiere weitergegeben und durch Staaten gestohlen wurden, gegen welche die Bank keine Ansprüche durchsetzen kann.
  • Wer jetzt noch Staatsanleihen kauft, ist Spieler.
  • Selbst die Anleihen des eigenen Staates oder grosser Konzerne sind nur noch so sicher, wie diese Staaten oder Konzerne solide sind. Die steigende Verschuldung nahezu aller Staaten und Konzerne macht eine Rückzahlung immer unwahrscheinlicher (Soros: «Ewige Schulden»).
  • Das Eigentumsrecht an monetären Papieren ist also indirekt, zum Herausgabeanspruch und in der schwindenden Bonität der Schuldner höchst problematisch geworden.

3. Aktien

Statt in Anleihen kann man sein monetäres Vermögen auch in Aktien stecken.

Der Unterzeichner erinnert sich noch, dass er Aktien als Papierurkunden mit anliegenden Dividendengutscheinen kaufte. Die Dividendencoupons musste er dann jährlich abschneiden und konnte sie bei der Bank gegen Geld eintauschen. Inzwischen aber gibt es keine Aktienurkunden mehr, sondern kauft man bei seiner Bank nur noch eine digitale Kontoposition mit dem Kennzeichen einer Aktie, die in irgendeinem fremden Land von irgendeiner fremden Bank an einem fremden Unternehmen gehalten wird.

Kommt es zum Streit, müsste der Kontoinhaber hier beweisen, welche Aktie er hat, dass er Eigentümer ist. Das Eigentum an der Aktie hat sich also so indirekt verflüchtigt, dass es zum blossen Kontoanspruch geworden ist.

Seit also die Eingriffe der Staaten durch Sanktionen und Beschlagnahmen von fremden Eigentumswerten immer üblicher geworden sind, ist das Aktionärsrecht nicht nur immer indirekter, sondern auch immer schwächer geworden, wird nicht mehr materiell dokumentiert, sondern nur noch digital und ist als blosser Anspruch dadurch in ständiger Gefahr, dem Anleger verlorenzugehen.

Auch auf die Unternehmen selbst hat der Anleger immer weniger Eigentums-Einflussmöglichkeiten. Die Aktionärsversammlungen werden von den Banken untereinander gemacht, zumeist mit dem Firmenvorstand abgesprochen. Die Banken haben nämlich die Vollmachten der Aktionäre eingesammelt und sie damit eigentlich entrechtet.

Auch auf den Kurswert der Aktien hat der normale Anleger keinerlei Einfluss mehr. Das machen die Grossanleger und Banken untereinander, je nach Spekulation, Korruption und Mehrheitsaktionärs-Interessen.

«Wenn der Staat gegen seine Bürger arbeitet.» (Bild zvg)

4. Entwertung der Immobilien durch den Staat

Nach Art. 14 Grundgesetz GG wird unser Eigentum und Erbrecht theoretisch gegen Enteignungen des Staates geschützt. Das Gesetz hat aber ein Schlupfloch offengelassen, nämlich dass «Inhalt und Schranken der Enteignung durch Gesetze bestimmt werden» (Art. 14 Abs. 1 GG). Zudem solle der Eigentumsgebrauch «zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen» (Art. 14 Abs. 2 GG).

Entgegen dem strengen Eigentumsschutz der Weimarer Verfassung und sogar der Nazi-Diktatur wird jetzt Eingriff in das Immobilienvermögen der Bürger über diese rechtlichen Schlupflöcher immer üblicher.

Sozialistische und grün-ideologische Regierungen schränken nämlich die Nutzung von Landwirtschaft und sogar Forstwirtschaft sowie die Vermietung unserer Wohnungen immer stärker ein, beschränken also die Eigentumsrechte und regeln die Nutzung nach ihren ideologischen Vorgaben. Noch nie seit der Bauernbefreiung vor 200 Jahren ist das eigentlich souveräne Nutzungsrecht von Landwirten und Forstwirten so dirigiert, reduziert und kontrolliert worden wie heute, so dass ein grosser Teil der Landwirtschaft nicht nur zur Landbürokratie geworden ist, sondern auch die Landnutzung sich immer weniger nach Acker- und Forstgrundsätzen als nach staatlichen Subventionen ausrichtet.

So ist das Privateigentum durch Staatsdirigismus manipuliert und reduziert.

Gleiches gilt für das Mietrecht, in welchem immer weniger der Eigentümer des Objekts die ihm eigentlich rechtlich gebotene Handlungsfreiheit über die Mietsache ausüben kann, sondern die Mietbürokraten darüber entscheiden, an wen, wie lange vermietet werden darf, wann gekündigt werden darf, welche Mieterhöhungen zulässig sind, wie die Mieträume beschaffen sein müssen und welche Mietnebenkosten der Vermieter tragen muss.

Schon in der DDR hat solche Überregulierung dazu geführt, dass Wohnungseigentum unrentabel wurde, nicht nur im Preis, sondern auch in der Substanz verfiel und das Mietrecht als «Mieternutzungsgrundrecht» verstanden wurde, welches bis zur Schädigung und zum Dauerentzug gegenüber dem Vermieter missbraucht werden konnte.

Wenn man daran denkt, dass die meisten Privatimmobilien eine Alterssicherung der fleissigen Wiederaufbaugeneration sind, sind viele Eingriffe in unser Mietrecht nicht nur «eigentumsgleiche Eingriffe», sondern auch Alterssicherungsentzug.

Unser bisher sicherstes Eigentum an Land, Forst und Immobilien ist heute ebenfalls zwar noch gegen privaten Missbrauch geschützt, vom Staat dagegen immer stärker mit Eingriffen in Anspruch genommen, dirigiert, manipuliert, kontrolliert und für ideologische Zwecke missbraucht.

Wenn eine ideologische Politik die frühere Zonengrenze mit einem «grünen Band» nachempfunden haben will und den Land- und Forsteigentümern jede weitere Bewirtschaftung entzieht, ist dies ein enteignungsgleicher Eingriff, der eigentlich nach Art. 14 Abs. 3 GG dem Privateigentümer entschädigt werden müsste.

Oder wenn übereifrige Denkmalsbehörden Häuser oder ganze Privatquartiere unter Denkmalsschutz stellen und den Eigentümern damit nicht nur Veränderungen verbieten, sondern auch die Art des Wiederaufbaus vorschreiben, ist dies wiederum ein enteignungsgleicher Eingriff, der entschädigt werden müsste, aber nicht wird.

Oder wenn ideologisch programmierte Forstämter nicht nur die Art der Bewirtschaftung, sondern auch der Baumernte (keine Freiflächen) und die Baumauswahl für die Wiederaufforstung vorschreiben, sind dies Eingriffe in das Forstvermögen, welche schon als enteignungsgleich gelten müssten.

Enteignungsgleiche Eingriffe gelten nach Art. 14 GG wie Enteignungen selbst und müssten deshalb nach Art. 14 Abs. 3 GG dem Privateigentümer entschädigt werden. Inzwischen aber hat der Staat unser Direkteigentum im Immobiliensektor immer mehr angeknabbert, ohne dafür von den Gerichten in Schranken oder zur Entschädigung angewiesen worden zu sein. Die meisten enteignungsgleichen Eingriffe sind nach dem Grundgesetz zwar Enteignungen, aber von den Gerichten nicht als entschädigungswürdig anerkannt. Die Gerichte sind also die Helfer des Staates bei der Reduzierung der Eigentumsrechte der privaten Immobilieneigentümer geworden.

Und schon einmal hat der Staat 1948 mit einem «Lastenausgleich» einen enteignungsgleichen Generalangriff auf alle Immobilieneigentümer gefahren und plant dies (mit einer eigenen Abteilung im Finanzministerium) auch wiederum. Wohlgemerkt: Teilenteignung durch Zwangsbelastung der Immobilieneigentümer ohne Entschädigung!

5. Ergebnis

So löst sich nicht nur unser monetäres, sondern auch unser reales Eigentumsrecht durch staatliche Eingriffe immer mehr auf – bei Geldwerten kontinuierlich durch Inflation, bei Wertpapieren digital durch Verlust des Eigentums zu einem blossen Herausgabeanspruch mit Beweisumkehr und bei Immobilien durch die zunehmenden ideologischen Staatseingriffe ohne Entschädigung.

Eigenartigerweise findet von den Geld-Wertpapier- und Immobilieneigentümern weder lauter Protest noch Reaktion statt, obwohl auch die Merz-Koalition schon wieder eine Maxiverschuldung (und damit Geldentwertung) sowie eine digitale Geldumstellung zur Totalkontrolle aller Geldwertbesitzer beschlossen hat und im Zuge dieser unweigerlichen Währungsreform auch wieder einen Lastenausgleich plant.

In anderen Ländern würde dies zu Kapitalflucht, Flucht aus den Wertpapieren und zur Verkaufswelle von Immobilien mit dem Vermögenstransfer in andere Länder führen; – der Deutsche duldet jedoch den übergriffigen Staat, vor allem, wenn er sich ökologisch oder umverteilungssozialistisch als «dem Wohle der Allgemeinheit dienend» aufspielt.

Das Eigentumsrecht war immer die Basis der Marktwirtschaft, die Grundlage für unternehmerisches Handeln und dafür, dass Unternehmer das höchste soziale Risiko aller gesellschaftlichen Gruppen tragen. Alle sozialistischen und ideologischen Regierungen haben deshalb das Eigentum (und damit das Unternehmertum und die Marktwirtschaft) vorsätzlich reduziert, manipuliert.

Die unselige Zwangswirtschaft der Ampel-Regierung mit ihren Eigentumsbeschränkungen hätte der Nachfolgerkoalition eine Warnung sein müssen. Stattdessen hat sie den alten eigentumsfeindlichen Tätern wieder neue Machtfülle verschafft. Auch «Sozialismus statt Ökonomie» führt wie vorher «Ökologie statt Ökonomie» weiter in Rezession, weiter in den Abgrund, obwohl sich Merz mit mehr als einer Billion Schulden – wohl vergeblich – eine Atempause kaufen wollte.

Nur eine strenge Eigentumsgarantie und freie Gewinnmöglichkeit würde wieder neues Unternehmertum und ein neues Wirtschaftswunder bringen können. Der neue Koalitionsvertrag sieht dies nicht vor.

6. Retten Sie sich vor der EU!

Mit Rückendeckung der deutschen Regierung wurde von der EU sogar eine Enteignungsstufe vorbereitet, die EU-Aufsichtsbehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority in Frankfurt angesiedelt). Sie soll vordergründig Geldwäscherei und Finanzkriminalität bekämpfen, aber darüber hinaus auch die vorhandenen Vermögen europaweit lokalisieren, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu besteuern oder anderweitig beschlagnahmen zu können.

Die EU-Kommission (von der Leyen) will damit in einer zentralen Datenbank alle Vermögenswerte juristischer und natürlicher Personen in der EU erfassen, zusammenführen, kontrollieren und später in einem Register die gesammelten Vermögensdaten einschliesslich der Konten und Schliessfachregister und nationalen Immobilienregister koordinieren, verwalten, überwachen und darf sogar Strafen von mindestens einer Million Euro selbständig aussprechen, wenn der Meldepflicht nicht ausreichend genüge getan ist. Darüber hinaus kann AMLA die Überweisungen und Konten blockieren, die Herausgabe von Unterlagen fordern sowie Steuer- und Strafverfolgungsbehörden und den Zoll zu Hausdurchsuchungen auffordern.

Damit ist die Vorstufe (Datensammlung) für die Mittelbeschaffungen aller Regierungen begonnen, denn es ist voraussehbar, dass die ausufernde Schuldenmacherei zu untragbaren Zinslasten für die Staaten führen wird. Sie müssen also irgendwann das Privatvermögen ihrer Bürger beschlagnahmen und «erst in einer Reichensteuer», danach in Zwangs-Kriegsanleihen oder ähnlichem das Vermögen der Bürger in Anspruch nehmen.

Damit wird auf Betreiben der EU ein neuer totaler Überwachungsstaat über das Vermögen aller Bürger aufgebaut, dafür eine kostspielige Euro-Bürokratie geschaffen und ganz offen die Enteignung des Eigentums der Bürger vorbereitet.

Je mehr Verwaltung, desto mehr Kontrolle, desto weniger Freiheit, desto weniger Eigentum und desto weniger Wohlstand!

* Eberhard Hamer (geboren 1932) ist ein deutscher Ökonom. Nach seinen Studien der Volkswirtschaft, Theologie und Rechtswissenschaften promovierte Hamer. Danach arbeitete er als Rechtsanwalt in einem Unternehmen. Anschliessend bekam er einen Ruf an die Fachhochschule Bielefeld, wo er bis zu seinem Ruhestand im Jahre 1994 als Professor für Wirtschafts- und Finanzpolitik lehrte.
In den 1970er Jahren gründete er das privat geführte Mittelstandsinstitut Niedersachsen in Hannover und veröffentlichte zahlreiche Aufsätze und über 20 Bücher zum Thema Mittelstand.

Quelle: © Prof. Dr. Eberhard Hamer, Mittelstandsinstitut Niedersachsen e.V. https://www.goldseiten.de/artikel/657055--Generalangriff-auf-das-Privateigentum-durch-Staat-und-Banken.html?seite=116.05.2025, 16. Mai 2025

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